Die offene Ganztagsschule
Was? Wann? Für wen?
Was? Wann? Für wen?

Kinder, die in die Regelklasse gehen, können am Nachmittag in der Unter- und Mittelstufe die Offene Ganztagsschule besuchen. Sie wird von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr und am Freitag bis 15.15 Uhr angeboten. Es können drei, vier oder fünf Nachmittage pro Woche vereinbart werden.

Kinder, die in die Regelklasse gehen, können am Nachmittag in der Unter- und Mittelstufe die Offene Ganztagsschule besuchen. Sie wird von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr und am Freitag bis 15.15 Uhr angeboten. Es können drei, vier oder fünf Nachmittage pro Woche vereinbart werden.
Wann und für wie lange ist die Anmeldung?
Wann und für wie lange ist die Anmeldung?
Die Anmeldung findet in der Regel bis spätestens Mitte Mai für das jeweils kommende Schuljahr statt und gilt jeweils verbindlich für das gesamte Schuljahr. Ein Austritt während des Schuljahres ist nicht möglich. Ein Eintritt im laufenden Schuljahr ist möglich, aber nur wenn ein Platz frei ist.
Die Anmeldung findet in der Regel bis spätestens Mitte Mai für das jeweils kommende Schuljahr statt und gilt jeweils verbindlich für das gesamte Schuljahr. Ein Austritt während des Schuljahres ist nicht möglich. Ein Eintritt im laufenden Schuljahr ist möglich, aber nur wenn ein Platz frei ist.
Welche Gruppen?
Welche Gruppen?
Derzeit gibt es sieben Gruppen. Es sind immer mehrere Schüler*innen einer Klasse in derselben Gruppe, gleichzeitig sind die Gruppen altersgemischt, weil sich in jeder Gruppe verschiedene Jahrgangsstufen zusammenfinden.
Derzeit gibt es sieben Gruppen. Es sind immer mehrere Schüler*innen einer Klasse in derselben Gruppe, gleichzeitig sind die Gruppen altersgemischt, weil sich in jeder Gruppe verschiedene Jahrgangsstufen zusammenfinden.
Wer betreut?
Wer betreut?
Die fest angestellten erfahrenen Betreuerinnen sorgen für eine familiäre Atmosphäre und einen geregelten Ablauf. Dabei werden sie von älteren Schüler*innen sowie von Student*innen unterstützt, sodass kleine Lerngruppen gebildet werden können.
Die fest angestellten erfahrenen Betreuerinnen sorgen für eine familiäre Atmosphäre und einen geregelten Ablauf. Dabei werden sie von älteren Schüler*innen sowie von Student*innen unterstützt, sodass kleine Lerngruppen gebildet werden können.
Was wird gemacht?
Was wird gemacht?
In diesen Lerngruppen werden die Hausaufgaben erledigt und es wird auf Tests vorbereitet. Daneben gibt es auch Freizeitangebote wie gemeinsames Spielen oder Basteln bis hin zu kleinen Ausflügen in schulisch weniger anspruchsvollen Zeiten.
In diesen Lerngruppen werden die Hausaufgaben erledigt und es wird auf Tests vorbereitet. Daneben gibt es auch Freizeitangebote wie gemeinsames Spielen oder Basteln bis hin zu kleinen Ausflügen in schulisch weniger anspruchsvollen Zeiten.
Was kostet das?
Was kostet das?
Die Personal- und Sachkosten werden von der Regierung und vom Landratsamt getragen. Pro Schuljahr sammeln wir von jedem Kind 70,-- € ein, davon kaufen wir täglich frisches Obst und Gemüse zum Knabbern und besorgen z.B. Bastel- oder andere Verbrauchsmaterialien.
Die Kosten für das Mittagessen sind darin nicht enthalten.
Die Personal- und Sachkosten werden von der Regierung und vom Landratsamt getragen. Pro Schuljahr sammeln wir von jedem Kind 70,-- € ein, davon kaufen wir täglich frisches Obst und Gemüse zum Knabbern und besorgen z.B. Bastel- oder andere Verbrauchsmaterialien.
Die Kosten für das Mittagessen sind darin nicht enthalten.
Was ist, wenn ein Kind krank oder verhindert ist?
Was ist, wenn ein Kind krank oder verhindert ist?
Das Entschuldigungsverfahren funktioniert analog zum Vormittagsunterricht.
Wenn ein Kind für den Vormittag ordnungsgemäß krankgemeldet oder befreit ist, dann gilt das gleichzeitig auch für die Ganztagsschule am Nachmittag. Wenn (nur) am Nachmittag ein Arzttermin oder ein wichtiger familiärer Termin liegt, dann muss (wie am Vormittag) die Befreiung mindestens einen Tag vorher über das Elternportal bei der Schulleitung beantragt werden Eine solche Befreiung soll nur in wirklich wichtigen Fällen in Anspruch genommen werden.
Das Entschuldigungsverfahren funktioniert analog zum Vormittagsunterricht.
Wenn ein Kind für den Vormittag ordnungsgemäß krankgemeldet oder befreit ist, dann gilt das gleichzeitig auch für die Ganztagsschule am Nachmittag. Wenn (nur) am Nachmittag ein Arzttermin oder ein wichtiger familiärer Termin liegt, dann muss (wie am Vormittag) die Befreiung mindestens einen Tag vorher über das Elternportal bei der Schulleitung beantragt werden Eine solche Befreiung soll nur in wirklich wichtigen Fällen in Anspruch genommen werden.